Krankenhauskosten


Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Wir benötigen von Ihnen zunächst den Einweisungsschein des Arztes, auf dessen Rat Sie zu uns in Krankenhaus gekommen sind.

Die Krankenkasse muß sich allerdings durch eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung schriftlich zur Übernahme der Kosten bereiterklären. In diesem Zusammenhang wäre es für eine reibungslose Kostenabrechnung mit Ihrer Krankenkasse von Vorteil, wenn Sie in der Patientenaufnahme die Versichertenkarte vorlegen. Falls Sie die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse nicht bereits mitbringen, sind wir gerne bereit, diese für Sie zu beantragen.

Sind Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse, sind Sie uns gegenüber selbst kostenpflichtig. Sind Sie Inhaber einer "Klinik-Card", die von einer Privatversicherung ausgestellt wurde, legen Sie diese bitte sofort vor. Wir rechnen dann unmittelbar mit der Kasse ab, soweit eine Kostenzusage abgegeben wurde.

 

 

 

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